1. Geltungsbereich
1.1 Die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für
sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen PRO.TEC / audio - Veranstaltungs- und
Bühnentechnik, Inhaber Bernd Baumann (im Folgenden: PRO.TEC) und ihren
Vertragspartnern (im Folgenden: Kunden).
1.2 Abweichende und ergänzende Regelungen
bei Vertragsschluss gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote
von PRO.TEC sind freibleibend und unverbindlich. PRO.TEC ist in der Annahme des
Angebots des Kunden frei. Der Vertragsschluss erfolgt durch
Auftragsbestätigung durch PRO.TEC.
3. Mietzeit
3.1 Die
Mietzeit beginnt an dem zwischen PRO.TEC und dem Kunden vereinbarten Tag. Sie
umfasst sowohl den Tag der Bereitstellung als auch den Tag der Rückgabe der
Mietsache.
3.2 Der
Kunde ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen.
Nimmt der Kunde die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, ist PRO.TEC
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen und die Mietsache anderweitig zu vermieten.
3.3 Die
Nutzungsberechtigung des Kunden endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach dem Ende seiner
Nutzungsberechtigung fort, verlängert sich dadurch nicht der Mietvertrag. Der
Kunde ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung ein Entgelt
in Höhe einer Tagesmiete an PRO.TEC zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen wie
z.B. Staffelpreise und Pauschalpreise gelten in diesem Fall nicht. PRO.TEC
behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, wie insbesondere
entgangenen Gewinn bei Weitervermietung, vor.
4. Mietzins
4.1 Es gelten die Preise der jeweils bei
Vertragsschluss gültigen Preisliste.
4.2 Der Mietzins ist sofern keine
abweichenden Vereinbarungen getroffen werden mit Rechnungsstellung fällig.
5. Gebrauchsgewährung
5.1 PRO.TEC überlässt dem Kunden die Mietsache gemäß vorherige Terminvereinbarung in den
Geschäftsräumen von PRO.TEC innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von
PRO.TEC oder zu einer zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zeit zum
Gebrauch. Die üblichen Geschäftszeiten von PRO.TEC sind: Montag bis Freitag
09:00 -12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr. Der Kunde hat für den Transport der
Mietsache an den Einsatzort zu sorgen. Der Transport einschließlich Ein- und
Ausladen erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5.2 Sofern
vom Kunden beauftragt, führt PRO.TEC oder ein von PRO.TEC beauftragtes
Unternehmen den Transport und den Aufbau der Mietsache für und auf Kosten und
Gefahr des Kunden durch.
5.3 PRO.TEC überlässt dem Kunden die Mietsache in einem verkehrssicheren und technisch
einwandfreien Zustand. Der Kunde hat die Mietsache bei Übergabe auf ihre
Verkehrssicherheit,
Betriebsfähigkeit
und etwaige Mängel zu prüfen. Ansprüche des Kunden aufgrund offensichtlicher
Mängel sind ausgeschlossen, sofern der Kunde den Mangel nicht bei Übergabe
gegenüber PRO.TEC rügt.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, PRO.TEC
etwaige Schäden an der Mietsache bei der Rückgabe mitzuteilen.
5.5 Gibt
der Kunde die Mietsache nach Ablauf der Nutzungsberechtigung nicht an PRO.TEC
zurück, ist PRO.TEC berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Mietsache
abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungsort der Mietsache zu betreten. Der
Kunde verzichtet auf etwaige Ansprüche, die ihm aus verbotener Eigenmacht
zustehen können.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der
Kunde ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb der Mietsache
verantwortlich.
6.2 Der
Kunde darf die Mietsache ausschließlich ordnungsgemäß, bestimmungsgemäß und
verkehrsüblich nutzen, mit den von PRO.TEC zur Verfügung gestellten
Anbaugeräten und Zubehör einsetzen und von fachkundigen Personen aufstellen,
bedienen und abbauen lassen.
6.3 Der
Kunde ist verpflichtet, für eine störungsfreie Stromversorgung der Mietsache
zu sorgen. Er haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden aufgrund
unzureichender Stromversorgung.
6.4 Der
Kunde ist verpflichtet, die Mietsache vor Witterungseinflüssen zu schützen.
Er haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden durch
Wettereinfluss.
6.5 Instandsetzungs-
und Instandhaltungsarbeiten erfolgen ausschließlich durch PRO.TEC. Soweit die
Arbeiten nicht auf normale vertragsübliche Abnutzung zurückzuführen sind,
hat der Kunde die anfallenden Kosten zu tragen.
6.6 Die
Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung durch PRO.TEC berechtigt, die Mietsache
im Ausland einzusetzen oder Dritten zu überlassen.
6.7 Der
Kunde hat PRO.TEC einen etwaigen Schaden, Verlust oder Diebstahl der Mietsache
unverzüglich anzuzeigen und alle zur Schadensminderung und Beweissicherung
notwendigen Maßnahmen zu treffen. Zudem hat der Kunde durch Dritte verursachte
Schäden und Diebstahl unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
6.8 Für
den Fall, dass ein Dritter in die Mietsache vollstreckt, hat der Kunde PRO.TEC
unverzüglich zu informieren und die Mietsache als Eigentum von PRO.TEC zu
kennzeichnen.
6.8 Der
Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken, wie insbesondere Verlust, Diebstahl
und Beschädigung, ausreichend zu versichern, Der Abschluss der Versicherung
ist PRO.TEC auf Verlangen nachzuweisen.
7. Rückgabe der Mietsache
7.1 Die
Rückgabe der Mietsache hat in den Geschäftsräumen von PRO.TEC innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von PRO.TEC oder zu einer zwischen den
Vertragspartnern vereinbarten Zeit zu erfolgen.
7.2 Der
Kunde ist verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand
zurückzugeben. PRO.TEC behält sich die Prüfung der Mietsache nach
Entgegennahme vor und wird dem Kunden etwaige Schäden innerhalb einer Woche
nach Entgegennahme der Mietsache mitteilen.
7.3 Bei
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsache haftet der Kunde in vollem
Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsache.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Mit
der Mietsache überlassenes Verbrauchsmaterial bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von PRO.TEC.
9. Stornierung
9.1 PRO.TEC
räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, gegen Zahlung einer Abstandsgebühr
nach dieser Ziffer bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Mietzeit per
Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Ein späteres
Rücktrittrecht besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
9.2 Abhängig
vom Zeitpunkt des Rücktritts wird eine Abstandsgebühr wie folgt ohne
gesonderte Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig:
9.2.1 Bei
Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine
Abstandsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes, bestehend aus
Mietzins und Vergütung für über die Vermietung hinausgehend vereinbarte
Leistungen und Lieferungen zu leisten.
9.2.2 Bei
Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine
Abstandsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes, bestehend aus
Mietzins und Vergütung für über die Vermietung hinausgehend vereinbarte
Leistungen und Lieferungen zu leisten.
9.2.3 Bei
Rücktritt bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine
Abstandsgebühr in Höhe von 80 % des Gesamtauftragswertes, bestehend aus
Mietzins und Vergütung für über die Vermietung hinausgehend vereinbarte
Leistungen und Lieferungen zu leisten.
10. Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren
10.1 Aufgrund
des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG weisen wir Sie darauf
hin, dass wir nicht am Streitschlichtungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz
teilnehmen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem
der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
11.2 Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von PRO.TEC, soweit
der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat.