AGB

1. Geltungsbereich
 
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen PRO.TEC / audio - Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Inhaber Bernd Baumann (im Folgenden: PRO.TEC) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Kunden).

1.2 Abweichende und ergänzende Regelungen bei Vertragsschluss gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
 
 
2. Vertragsschluss
 
2.1 Angebote von PRO.TEC sind freibleibend und unverbindlich. PRO.TEC ist in der Annahme des Angebots des Kunden frei. Der Vertragsschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung durch PRO.TEC.
 
 
3. Mietzeit
 
3.1 Die Mietzeit beginnt an dem zwischen PRO.TEC und dem Kunden vereinbarten Tag. Sie umfasst sowohl den Tag der Bereitstel­lung als auch den Tag der Rückgabe der Mietsache.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen. Nimmt der Kunde die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, ist PRO.TEC berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Mietsache anderweitig zu vermieten.

3.3 Die Nutzungsberechtigung des Kunden endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort, verlängert sich dadurch nicht der Mietvertrag. Der Kunde ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung ein Entgelt in Höhe einer Tagesmiete an PRO.TEC zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen wie z.B. Staffelpreise und Pauschalpreise gelten in diesem Fall nicht. PRO.TEC behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, wie insbesondere entgangenen Gewinn bei Weitervermietung, vor.
 
 
4. Mietzins
 
4.1 Es gelten die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.

4.2 Der Mietzins ist sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden mit Rechnungsstellung fällig.
 
 
5. Gebrauchsgewährung
 
5.1 PRO.TEC überlässt dem Kunden die Mietsache gemäß vorherige Terminvereinbarung in den Geschäftsräumen von PRO.TEC innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von PRO.TEC oder zu einer zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zeit zum Gebrauch. Die üblichen Geschäftszeiten von PRO.TEC sind: Montag bis Freitag 09:00 -12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr. Der Kunde hat für den Transport der Mietsache an den Einsatzort zu sorgen. Der Transport einschließlich Ein- und Ausladen erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.

5.2 Sofern vom Kunden beauftragt, führt PRO.TEC oder ein von PRO.TEC beauftragtes Unternehmen den Transport und den Aufbau der Mietsache für und auf Kosten und Gefahr des Kunden durch.

5.3 PRO.TEC überlässt dem Kunden die Mietsache in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Kunde hat die Mietsache bei Übergabe auf ihre Verkehrssicherheit,
Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Ansprüche des Kunden aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, sofern der Kunde den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber PRO.TEC rügt.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, PRO.TEC etwaige Schäden an der Mietsache bei der Rückgabe mitzuteilen.

5.5 Gibt der Kunde die Mietsache nach Ablauf der Nutzungsberechtigung nicht an PRO.TEC zurück, ist PRO.TEC berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Mietsache abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungsort der Mietsache zu betreten. Der Kunde verzichtet auf etwaige Ansprüche, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen können.
 
 
6. Pflichten des Kunden
 
6.1 Der Kunde ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb der Mietsache verantwortlich.

6.2 Der Kunde darf die Mietsache ausschließlich ordnungsgemäß, bestimmungsgemäß und verkehrsüblich nutzen, mit den von PRO.TEC zur Verfügung gestellten Anbaugeräten und Zubehör einsetzen und von fachkundigen Personen aufstellen, bedienen und abbauen lassen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, für eine störungsfreie Stromversorgung der Mietsache zu sorgen. Er haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden aufgrund unzureichender Stromversorgung.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache vor Witterungseinflüssen zu schützen. Er haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden durch Wettereinfluss.

6.5 Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten erfolgen ausschließlich durch PRO.TEC. Soweit die Arbeiten nicht auf normale vertragsübliche Abnutzung zurückzuführen sind, hat der Kunde die anfallenden Kosten zu tragen.

6.6 Die Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung durch PRO.TEC berechtigt, die Mietsache im Ausland einzusetzen oder Dritten zu überlassen.

6.7 Der Kunde hat PRO.TEC einen etwaigen Schaden, Verlust oder Diebstahl der Mietsache unverzüglich anzuzeigen und alle zur Schadensminderung und Beweissicherung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Zudem hat der Kunde durch Dritte verursachte Schäden und Diebstahl unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.

6.8 Für den Fall, dass ein Dritter in die Mietsache vollstreckt, hat der Kunde PRO.TEC unverzüglich zu informieren und die Mietsache als Eigentum von PRO.TEC zu kennzeichnen.

6.8 Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken, wie insbesondere Verlust, Diebstahl und Beschädigung, ausreichend zu versichern, Der Abschluss der Versicherung ist PRO.TEC auf Verlangen nachzuweisen.
 
 
7. Rückgabe der Mietsache
 
7.1 Die Rückgabe der Mietsache hat in den Geschäftsräumen von PRO.TEC innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von PRO.TEC oder zu einer zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zeit zu erfolgen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. PRO.TEC behält sich die Prüfung der Mietsache nach Entgegennahme vor und wird dem Kunden etwaige Schäden innerhalb einer Woche nach Entgegennahme der Mietsache mitteilen.

7.3 Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsache haftet der Kunde in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsache.
 
 
8. Eigentumsvorbehalt
 
8.1 Mit der Mietsache überlassenes Verbrauchsmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von PRO.TEC.
 

9. Stornierung
 
9.1 PRO.TEC räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, gegen Zahlung einer Abstandsgebühr nach dieser Ziffer bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Mietzeit per Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Ein späteres Rücktrittrecht besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

9.2 Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts wird eine Abstandsgebühr wie folgt ohne gesonderte Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig:

9.2.1 Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine Abstandsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes, bestehend aus Mietzins und Vergütung für über die Vermietung hinausgehend vereinbarte Leistungen und Lieferungen zu leisten.

9.2.2 Bei Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine Abstandsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes, bestehend aus Mietzins und Vergütung für über die Vermietung hinausgehend vereinbarte Leistungen und Lieferungen zu leisten.

9.2.3 Bei Rücktritt bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Mietzeit hat der Kunde eine Abstandsgebühr in Höhe von 80 % des Gesamtauftragswertes, bestehend aus Mietzins und Vergütung für über die Vermietung hinausgehend vereinbarte Leistungen und Lieferungen zu leisten.
 
 
10. Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren
 
10.1 Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG weisen wir Sie darauf hin, dass wir nicht am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz teilnehmen.
 
 
11. Schlussbestimmungen
 
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von PRO.TEC, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.